18.04.2025
EUDR, Europäische Regelung gegen Entwaldung Waldschädigung
EUDR-Konformität
Die THEBAULT-Gruppe garantiert die strikte Konformität Ihrer Lieferungen mit der geltenden Regelung. In völliger Transparenz über ihre Bezugsquellen, die aus legalen und rückverfolgbaren Quellen stammen, arbeitet die THEBAULT-Gruppe bereits seit zwei Jahren an der Umsetzung einer wirksamen EUDR- Konformität.

Die THEBAULT-Gruppe pflegt einen regelmäßigen Informationsaustausch mit den zuständigen Behörden, den Arbeitsgruppen der Berufsverbände sowie mit ihren vielfältigen Lieferanten und Kunden, die an der Umsetzung der EUDR beteiligt sind.
IMPLEMENTIERUNG INNERHALB DER GRUPPE
Im Rahmen der EUDR-Verordnung, hat die THEBAULT-Gruppe folgende Maßnahmen ergriffen:
- Einführung eines Sorgfaltspflichtsverfahrens, welches jährlich überprüft wird.
- Festlegung der innerbetrieblichen Zuständigkeitsverteilung.
- Veröffentlichung und Zugänglichmachung einer jährlichen Sorgfaltspflichtserklärung.
- Anforderung in Gebieten mit niedrigem Risiko einer Konformitätsverpflichtung an alle seine Lieferanten sowie die Möglichkeit, diese zu überprüfen.
- Durchführung eines jährlichen und vor Ort Audits aller Lieferanten in Gebieten mit hohem Risiko.
- Durchführung eines jährlichen Selbst-Audits ihres Sorgfaltspflichtsverfahrens.
- Durchführung einer jährlichen Risikobewertung an jedem ihrer Standorte und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, falls erforderlich.
- Implementierung eines Beschwerde- und Nichtkonformitätsverfahrens an jedem Standort und Verpflichtung, ggf. die Behörden zu unterrichten. Zugriff: www.groupe-thebault.com/de/kontakt/
- Selbtsverpflichtung alle mit ihrem Sorgfaltspflichtsverfahren verbundenen Unterlagen für einen Zeitraum von 5 Jahren aufzubewahren.
- Selbstverpflichtung zur Erleichterung von externen Audits und Kontrollen.
- Selbstverpflichtung, zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung die von der EUDR erforderlichen Sorgfaltspflichtinformationen für ihre Kunden zur Verfügung zu stellen.
Sorgfaltspflichterklärung

In der Praxis werden jedem Kunden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
- Eine Referenznummer der EUDR Erklärung (DDS Nr) mit der zugehörigen Prüfnummer auf jedem Lieferschein und jeder Rechnung
- Eine jährliche Sorgfaltpflichtsverfahrenserklärung
- Zugriff auf die erforderlichen Unterlagen für Kunden im Rahmen des Sorgfaltpflichtsverfahrens.
Umsetzungszeitplan – THEBAULT GRUPPE
Ab dem 30. Dezember 2025 bzw. dem 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen müssen alle in Anhang 1 der EUDR aufgeführten Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht, vertrieben oder exportiert werden, einer Sorgfaltspflicht und einer Sorgfaltspflichtserklärung unterzogen worden sein.
Die EUDR tritt am 30. Dezember 2025 mit einer sechsmonatigen Frist für Mikro- und Kleinunternehmen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 oder 2 der Richtlinie 2013/34/EU in Kraft, also am 30. Juni 2026..

Glossar
EUDR: EU-Verordnung gegen Entwaldung und Waldschädigung: Die EU-Verordnung zur Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung (EUDR) hat zum Ziel, das Inverkehrbringen oder den Export von Produkten vom EU-Markt zu verbieten, wenn diese zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben.

HILFREICHE LINKS
► Europäische Union: Europäische Verordnung gegen Entwaldung und Waldschädigung
• https://eur-lex.europa.eu/legal-content/FR/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1115
► Deutschland: Bundesministerium für Ernährung & Landwirtschaft
• https://www.bmel.de/DE/themen/wald/waelder-weltweit/leitlinien-entwaldungsfreie-lieferketten.html
► ATIBT : EUDR-information
• https://www.atibt.org/en/tags/88/eudr
► TRACES-System
• Akzeptanz-Testumgebung zur Vorbereitung auf die EUDR. Eine Übungsplattform für die formale Abwicklung ohne rechtliche Konsequenzen – verfügbar bis Ende 2025: https://acceptance.eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/
• Live-Plattform für die Einreichung offizieller Erklärungen: : https://eudr.webcloud.ec.europa.eu/tracesnt/
Download: Die Dokumentation zur Erklärung des Sorgfaltspflichtverfahrens der THEBAULT-Gruppe